Lohnrechner Schweiz 2026: Brutto-Netto für Arbeitgeber
Dieser Lohnrechner Schweiz zeigt beide Seiten der Lohnabrechnung 2026: was beim Arbeitnehmer netto ankommt und was Sie als Arbeitgeber tatsächlich bezahlen. Bruttolohn, Kanton, Alter und Kinder eingeben — der Rechner berücksichtigt AHV/IV/EO (5,3 % + 0,7 % + 0,25 %), ALV (1,1 %), NBUV (~1,3 %) sowie altersabhängige BVG-Beiträge (7 % / 10 % / 15 % / 18 %). Hinzu kommen Arbeitgeber-Anteile, BUV und Kinderzulagen von CHF 200–250 pro Kind. Beispiel: CHF 8'000 Bruttolohn in Zürich, 38 Jahre, 1 Kind kostet rund CHF 9'650/Monat — etwa 121 % vom Brutto — netto bleiben dem Arbeitnehmer ca. CHF 6'750 vor Quellensteuer. Die Schweizer Lohnnebenkosten liegen unter DE/FR/IT, BVG steigt aber stark mit dem Alter. Stand Juni 2026.
So nutzen Sie den Rechner
- 01Vereinbarten Bruttolohn pro Monat in CHF eingeben.
- 02Kanton wählen — Quellensteuer und Zulagen sind kantonal.
- 03Alter eintragen — BVG-Stufen ab 25, 35, 45 und 55.
- 04Kinder unter 16 für Familienzulagen erfassen.
- 05Panel «Arbeitnehmer netto» mit «Arbeitgeberkosten» vergleichen.
- •Arbeitgeber zahlt rund 120–130 % vom Bruttolohn.
- •AHV/IV/EO total 10,6 %, paritätisch je 5,3 % geteilt.
- •BVG nach Alter: 7 % (25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54), 18 % (55–65).
- •Kinderzulagen CHF 200–250 pro Kind unter 16, zahlt der Arbeitgeber.
- •Quellensteuer betrifft B-Bewilligungen und reduziert den Netto-Lohn zusätzlich.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Mitarbeiter in der Schweiz wirklich?
Rechnen Sie mit 120–130 % vom Bruttolohn. Bei CHF 100'000 Jahresbrutto entstehen Vollkosten von CHF 120'000–130'000 inkl. AHV/IV/EO, ALV, Unfall, BVG, Zulagen und Verwaltung.
Wie hoch ist der AHV/IV/EO-Satz 2026?
Total 10,6 % — 8,7 % AHV + 1,4 % IV + 0,5 % EO — paritätisch geteilt, also je 5,3 %.
Wie wird der 13. Monatslohn behandelt?
Der 13. wird meist im Dezember (gelegentlich hälftig im Juni) ausgezahlt und unterliegt denselben Sozialabzügen und Steuern wie der ordentliche Lohn.
Was ist BVG und wie viel zahlt der Arbeitgeber?
BVG ist die obligatorische berufliche Vorsorge (2. Säule). Der Arbeitgeber zahlt mindestens 50 % des Gesamtbeitrags. Sätze nach Alter: 7 % / 10 % / 15 % / 18 % vom versicherten Lohn.
Muss ich für B-Bewilligungen Quellensteuer abziehen?
Ja. B- und L-Bewilligungen unter CHF 120'000 Jahresbrutto werden quellenbesteuert. Der Arbeitgeber zieht den kantonalen Tarif ab und überweist ihn monatlich an die kantonale Steuerverwaltung.